AGB

Allgemeine Reisebedingungen der Luxury Trails GmbH
Die Buchung einer oder mehrerer Reiseleistung(en) der LUXURY TRAILS GmbH (im Folgenden LUXURY TRAILS) erfolgt auf Grundlage der folgenden Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen. Sie finden mithin sowohl Anwendung auf
• Pauschalreiseverträge, die dabei die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a-y BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB ergänzen bzw. ausfüllen.
• Verträge über reine Übernachtungs- und Beherbergungsleistungen in Hotels, Ferienappartements und Ferienhäusern (insb. „Nur-Hotel“),
• Verträge über reine Beförderungsleistungen wie insbesondere über Flugleistungen (insb. „Nur-Flug“ als Charterflug oder Linienflug) oder Transferleistungen ohne weitere Reiseleistung sowie
• Verträge über sonstige touristische Einzelleistungen wie insbesondere Eintrittskarten und Skipässe. Sollten einzelne Regelungen dieser Reise- und Zahlungsbedingungen nur auf Pauschalreisen bzw. nur auf touristische Einzelleistungen Anwendung finden, werden sie darauf an der entsprechenden Stelle hingewiesen.
LUXURY TRAILS agiert mitunter nicht selbst als Reiseveranstalter, sondern als Vermittler von Reiseleistungen. In diesen Fällen wird der Kunde vor der verbindlichen Buchung darüber informiert und es gelten die AGB des/der jeweiligen Leistungsträger/s.
Diese allgemeinen Reisebedingungen der LUXURY TRAILS gelten nicht für Geschäftsreiseleistungen, die basierend auf einer speziellen Rahmenvereinbarung gebucht, veranstaltet oder vermittelt werden.
1. Abschluss des Vertrages
1.1 Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt bei LUXURY TRAILS, telefonisch, online etc.) gilt: a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von LUXURY TRAILS für die jeweilige(n) Reiseleistung(en), soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Reisevertrags gemacht wurden.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vor-nimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der LUXURY TRAILS Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von LUXURY TRAILS vor. Der Pauschalreisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit LUXURY TRAILS bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde LUXURY TRAILS innerhalb der Bindungsfrist von 10 Tagen die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
d) Die von LUXURY TRAILS gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen werden nur dann nicht Bestandteil des Vertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (oder Reiseanmeldung) bietet der Kunde LUXURY TRAILS den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung (Annahmeerklärung) durch LUXURY TRAILS zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird LUXURY TRAILS dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, sofern der Kunde nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsabschluss wird (bei Pauschalreisen gegen Aushändigung des Sicherungsscheines; Kundengeldabsicherer: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, E-Mail: info@ruv.de, Telefon: 0611/533 5859) bei einer oder mehrerer Reiseleistung(en) mit Standard-Stornopauschalen eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig.
Sofern die im jeweiligen Angebot enthaltenen Flüge oder Übernachtungsleistungen seitens der Leistungsträger von LUXURY TRAILS dieser gegenüber sofort zur Zahlung fällig werden oder ein Flugticket sofort nach bestätigter Buchung ausgestellt werden muss, behält sich LUXURY TRAILS das Recht vor, eine höhere Anzahlung in Rechnung zu stellen. Hierüber wird der Reisende von LUXURY TRAILS vor Buchungsabschluss und in der Reisebestätigung in einer nach §250 Absatz 3 EGBGB vorgeschriebenen Weise informiert.
Die Restzahlung für die gebuchte (n) Reiseleistung(en) wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern das Rücktrittsrecht, aus dem in Ziffer 8 genannten Grund durch LUXURY TRAILS nicht mehr ausgeübt werden kann und sofern bei Pauschalreisen der Sicherungsschein übergeben ist.
2.2. Wählt der Kunde die Zahlung durch Kreditkarte, so stellt LUXURY TRAILS einen gesicherten Internetlink zu Verfügung, über den die Zahlung entsprechend geltender Datenschutzrichtlinien vom Kunden durchgeführt werden kann. Transaktionsentgelte für Kreditkartenzahlungen werden nicht fällig, wenn es sich bei der Kreditkarte um eine Privatkunden- bzw. Verbraucherkreditkarte handelt, die im EWR ausgegeben wurde. Für Firmenkreditkarten oder Kreditkarten von Instituten mit Sitz außerhalb des EWR fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe von 1,5% des Reisepreises an. American Express Karten können aktuell nicht akzeptiert werden.
2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl LUXURY TRAILS zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist LUXURY TRAILS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Leistungsänderungen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von LUXURY TRAILS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte LUXURY TRAILS für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleicher Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu erstatten.
3.3. LUXURY TRAILS ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von LUXURY TRAILS gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist, entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn LUXURY TRAILS eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mittelung von LUXURY TRAILS zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber LUXURY TRAILS reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber LUXURY TRAILS nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der Kapitän.
4. Preiserhöhungen/Preissenkungen
4.1 LUXURY TRAILS behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen-oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern LUXURY TRAILS den Kunden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.2 Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:-Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Ziffer
4.1 a) kann LUXURY TRAILS den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann LUXURY TRAILS vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann LUXURY TRAILS vom Kunden verlangen.-Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. Ziffer
4.1 b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.-Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziffer
4.1 c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für LUXURY TRAILS verteuert hat.
4.3LUXURY TRAILS ist verpflichtet, dem Kunden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Ziffer 4.1.a.-c.genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für LUXURY TRAILS führt. Hat der Kundemehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von LUXURY TRAILS zu erstatten. LUXURY TRAILS darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die LUXURY TRAILS tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. LUXURY TRAILS hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.4 Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4.5 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von LUXURY TRAILS gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von LUXURY TRAILS gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber dieser den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber LUXURY TRAILS zu erklären. Falls die Reiseleistung(en) über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert LUXURY TRAILS den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann LUXURY TRAILS eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reiseleistungen oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von LUXURY TRAILS unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Bei Pauschalreisen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Pauschalreiseleistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Reiseleistungen als Reiseantrittsdatum. Bei touristischen Einzelleistungen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Einzelleistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Reiseleistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.
5.3. Bis 10 Tage vor Reisebeginn kann der Kunde eine Ersatzperson bestellen. Die entstandenen und von LUXURY TRAILS nachzuweisenden Mehrkosten gegenüber Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften) sind vom Kunden an LUXURY TRAILS zu zahlen. LUXURY TRAILS behält sich vor, der Bestellung der Ersatzperson zu widersprechen, wenn dafür ein wichtiger Grund (spezielle Erfordernisse für die Reise, gesetzliches Verbot, behördliche Anordnung) vorliegt. Tritt eine Ersatzperson in den Pauschalreisevertrag ein, haftet der Kunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson verursachten Mehrkosten. Dem ursprünglichen Kunden ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Ersatzperson Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen LUXURY TRAILS tatsächlich entstanden sein.
5.4. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von LUXURY TRAILS ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was LUXURY TRAILS durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch LUXURY TRAILS zu begründen ist. LUXURY TRAILS hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
a) Standard Entschädigungssätze
bis zum 31. Tag vor Abreise 25% des Reisepreises,
bis zum 22. Tag vor Abreise 35% des Reisepreises,
bis zum 15. Tag vor Abreise 55% des Reisepreises,
bis zum 8. Tag vor Abreise 70% des Reisepreises,
bis einen Tag vor Abreise 90% des Reisepreises
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise sind 95% des Reisepreises zu entrichten.
Die Entschädigung ist auch dann zu zahlen, wenn sich der Kunde nicht rechtzeitig zu den in den Reiseunterlagen bekannt gegebenen Zeiten am Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen von LUXURY TRAILS nicht zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa nicht angetreten wird.
b) Gesonderte, von den oben genannten, abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben oder dem Kunden vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung aufgeführt sind.
Gruppenreisen unterliegen grundsätzlich von den AGB der LUXURY TRAILS abweichenden Rücktrittsbedingungen, die mit der Angebotsausschreibung und der Reisebestätigung ausgehändigt werden.
5.5. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die LUXURY TRAILS zustehende, angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
5.6. LUXURY TRAILS behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit LUXURY TRAILS nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist LUXURY TRAILS verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
5.7. Ist LUXURY TRAILS infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziel, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil LUXURY TRAILS keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß gegenüber dem Reisendens gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfüge Kosten verursachen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung LUXURY TRAILS bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Vertrages berechtigt hätten. LUXURY TRAILS wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Soweit LUXURY TRAILS die Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt (Rücktrittsfrist 30 Tage), bis zu welchem dem Reisenden die Erklärung vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung angegeben hat, behält er sich vor, vom Vertrag wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat LUXURY TRAILS unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat LUXURY TRAILS unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
LUXURY TRAILS kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung durch LUXURY TRAILS nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von LUXURY TRAILS beruht. Kündigt LUXURY TRAILS, so behält LUXURY TRAILS den Anspruch auf den Reisepreis; LUXURY TRAILS muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit LUXURY TRAILS infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel LUXURY TRAILS an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von LUXURY TRAILS wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch in der Buchungsbestätigung, unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Reiseleistung(en) gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Reisender den Vertrag wegen eines erheblichen Reisemangels kündigen, hat er LUXURY TRAILS zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von LUXURY TRAILS verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.3. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und LUXURY TRAILS können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich LUXURY TRAILS, der Reiseleitung der örtlichen Vertretung des Veranstalters oder dem Reisevermittleranzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
9.4. Reiseunterlagen Der Kunde hat LUXURY TRAILS oder seinen Reisevermittler, über den er die Reiseleistung(en) gebucht hat, zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von LUXURY TRAILS mitgeteilten Frist erhält.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Die vertragliche Haftung von LUXURY TRAILS für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.2. LUXURY TRAILS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangsund Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von LUXURY TRAILS sind und getrennt ausgewählt wurden. LUXURY TRAILS haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von LUXURY TRAILS ursächlich geworden ist.
12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung
12.1. Ansprüche gegen LUXURY TRAILS hat der Reisende gegenüber LUXURY TRAILS geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisemittler/das Reisebüro erfolgen, wenn die Pauschalreise oder touristische(n) Einzelleistungen über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
12.2. LUXURY TRAILS ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.
13. Verjährung
Die gesetzlichen Regelungen zur Verjährung finden Anwendung.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet LUXURY TRAILS, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist LUXURY TRAILS verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald LUXURY TRAILS weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss LUXURY TRAILS den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
15. Pass, Visa und Gesundheitsvorschriften
15.1. LUXURY TRAILS wird den Kunden/Reisenden bei Pauschalreisen über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten.
15.2. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn LUXURY TRAILS nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
15.3. LUXURY TRAILS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde/Reisende ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass LUXURY TRAILS eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
15.4. Sofern es beim Kunden Besonderheiten gibt, z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, obliegt es dem Kunden, sich rechtzeitig zu informieren. LUXURY TRAILS nennt dazu auf Nachfrage Ansprechpartner bei Konsulaten und Botschaften. Dies gilt auch für die Verfügbarkeit von Medikamenten am Bestimmungsort und Einfuhrbestimmungen von Medikamenten, die Sie evtl. benötigen.
16. Reiseversicherungen
LUXURY TRAILS vermittelt dem Kunden für seine Reise auf dessen Wunsch hin Versicherungsschutz im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/ Reiseabbruchsversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen.
17. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde LUXURY TRAILS zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Pauschalreisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. LUXURY TRAILS hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein.
18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrages oder dieser allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Pauschalreisevertrages oder der gesamten Reisebedingungen zur Folge.
19. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Miesbach. Es gilt deutsches Recht.
LUXURY TRAILS weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass LUXURY TRAILS nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. LUXURY TRAILS weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
20. Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB findet für Reiseverträge keine Anwendung. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht. Es gelten somit die gesetzlichen Rücktrittsregelungen gem. Ziffer 5 dieser Bedingungen. Bei sämtlichen Buchungen erklärt sich der Reiseteilnehmer bzw. der Kunde (nachfolgend Kunde genannt) ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Reisebedingungen einverstanden.

21. Vertragspartner
LUXURY TRAILS GmbH
Geschäftsführer Martin Strüber
Anschrift: Bahnhofplatz 7
83684 Tegernsee, Deutschland
Telefon: +49 (0)8022 9809588
E-Mail: info@luxurytrails.de
AG München, HRB 254006